Beschreibung und Nutzen
Der Transponder hat die Größe eines Reiskorns und besteht aus einem Microchip mit einer weltweit einmaligen Codenummer in einem Glaskörper. Die Hülle des Transponders besteht aus biologisch neutralem Material, eine Wanderung des Transponders im Gewebe des Tieres ist nicht möglich.
Der Microchip wird den Tieren auf der linken Halsseite ins Unterhautfettgewebe implantiert- diese Stelle ist international gleich. Die Injektionsnadel des Transponders ist nur etwas größer als eine Impfnadel und kann somit ohne Narkose und Entstehung von Narben eingesetzt werden. Die Prozedur dauert nur wenige Sekunden und kann auch schon bei kleinen Kätzchen durch geführt werden.
Durch die nur einmalig vergebene Codenummer kann der Nachweis von Eigentum und Abstammung des Tieres schnell geklärt werden. Die zentral geführten Register ermöglichen es, entlaufene Tiere auf Anfrage von Tierheimen, Tierärzten oder der Polizei dem Besitzer zuzuordnen. Ebenso können so Tiere gesucht werden. Auch bei Diebstahl eines Tieres oder sonstigen nötigen Besitznachweisen ist der Chip eine Hilfe. Die Kennzeichnung ist Fälschungssicher, dauerhaft und international anerkannt. Die Chipnummer wird im Impfausweis der Katze eingetragen und sollte gleichzeitig an das Deutsche Haustierregister oder TASSO- Tierregistrierung gemeldet werden. Der Besitzer bekommt von der Registrierungsstelle, wie einen Tierausweis mit allen Daten des Tieres (Codenummer, Fellfarbe, Geschlecht, usw.) zugeschickt.
Das System eignet sich deshalb aber auch zur fälschungssicheren Zuweisung von Abstammungspapieren und errungener Titel wie auch Bewertungen. So könnten Zuchtvereine mit Hilfe der Chipnummer Abstammung, Titel aber auch Zuchtverbote dokumentieren und überwachen. Bei einer Katzenaufstellung könnte so ohne großen Aufwand die Identität der zur Bewertung stehenden Katze geprüft werden. Und nicht zuletzt der Impfschutz und andere Gesundheitsvorschriften. Auch für die Zuweisung von Gesundheitstests bei Zuchtkatzen (beispielsweise Hörtest) oder tierärztlichen Bescheinigungen und vielem mehr ist der Chip unerlässlich.
Zusätzlich ist es durch den Chip möglich das, in Zuchten verbreitete Krankheiten, sowie Zucht mit ungeeigneten Tieren vermindert wird. Jeder Katzenhalter und besonders jeder Katzenzüchter könnte durch Anwendung von Mikrochips dazu beitragen, das Leben unserer Katzen ein klein wenig sicherer zu machen.
So sieht ein Strich Code aus, der in den Impf- bzw. EU Ausweis geklebt wird.
Die Neue EU Regelung
Ab dem 1.7.2004 gilt innerhalb der EU Kennzeichnungspflicht für Haustiere !Eine Einreise ohne Kennzeichnung des Tieres ist in einigen Ländern gar nicht möglich, da hier die Identität zweifelsfrei nachgewiesen werden muss. Unterstützung findet das System jetzt auch durch einen Vorschlag der Europaeischen Kommission für eine Verordnung mit der die Anforderungen für das Reisen von Heimtieren innerhalb der EU harmonisiert werden soll. Darin wird u.a. die eindeutige Kennzeichnung der Tiere mit Hilfe eines Mikrochips gefordert. Alle Personen, die mit ihrer Samtpfote in anderen EU-Mitgliedstaaten reisen wollen, benötigen den neuen EU-Heimtierpass. Wer nicht beabsichtigt, mit seinem Tier auf Reisen zu gehen, kann auch weiterhin den gelben „Internationalen Impfpass“ verwenden.
Folgende Bestimmungen müssen beachten, wenn Sie mit Ihrem Vierbeiner in ander EU Staaten reisen wollen:
Das Tier muss mit einem Mikrochip oder einer Tätowierung (gilt nur noch bis 3.7.2011) markiert sein, eine gültige Impfung gegen Tollwut haben, die der Tierarzt im EU- Heimtierpass bestätigt hat, müssen den EU-Heimtierpass mit sich führen. Diese Regelungen gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren zwischen Mitgliedstaaten der EU. Bei Reisen nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich sind weiter gehende Anforderungen zu erfüllen (Nachweis des Tollwutimpfschutz in einer Blutprobe, Nachweis einer Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken).
Sofern Sie eine Reise in Nicht-EU-Länder antreten, gelten die Vorschriften des jeweiligen Landes. Reisen in Drittländer sind nicht durch die EU-Bestimmungen geregelt. Wenn Sie länderspezifische Informationen erhalten möchten, dann folgen Sie bitte diesem Link: www.amtstieraerzte.de
Sollte Ihr Tier schon gekennzeichnet und/oder geimpft sein, kann der Tierarzt/die Tierärztin die Angaben vom gelben „Internationalen Impfpass“ in den neuen Eu-Pass übertragen. Er/sie prüft vorher die Kenzeichnung und die Gültigkeit der Tollwutimpfung – gegebenenfalls muss die Kennzeichnung erneuert bzw. die Impfung aufgefrischt werden.
Was mit dem alten Impfausweis machen?
In den neuen EU-Heimtierpass können alle Impfungen eingetragen werden. Wer einen EU-Heimtierpass hat, braucht den gelben „Internationalen Impfpass“ nicht mehr. Tierhalter, die nicht beabsichtigen, mit Hund, Katze oder Frettchen ins Ausland zu verreisen, können den „Internationalen Impfpass“ wie bisher weiterverwenden.
Sollten Sie den Versuch starten wollen ohne den neuen EU-Pass zu reisen, müssen Sie mit Problemen an der Grenze rechnen. Im Einzelfall muss mit Sanktionen des jeweiligen Mitgliedstaates gerechnet werden, die bis hin zur Quarantänisierung des Tieres reichen können und mit erheblichen Kosten für den Tierhalter verbunden sind.